Gruppenreisen: JA Bitte!
Selbst organisiert?
NEIN Danke!
Reiseveranstalter – wer ist das?
Als Reiseveranstalter ist derjenige anzusehen, der als Vertragspartei des Reisenden die Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen verspricht. Veranstalter ist schon derjenige, der wenigstens zwei Reiseleistungen (z.B. Beförderung und Hotelunterkunft oder Tagesausflug mit dem Bus inklusive Mittagessen) zusammenfasst und als Paket zu einem Gesamtpreis anbietet.
Was heißt das im Klartext?
Reiseveranstalter kann man schon dann automatisch werden wenn eine Reise für den Verein selbständig organisiert wird.
Welche Auswirkungen hat das?
Als Veranstalter ist man nicht nur für seine eigenen Leistungen verantwortlich sondern auch für die seiner „Leistungsträger“.
Haftung
Beispiel 1:
Die Gruppe macht eine Busreise, wohnt in einem Hotel und leider ist das Essen verdorben. Einige Reiseteilnehmer müssen mit einer starken Salmonellenvergiftung ins Krankenhaus.
Schadensersatzforderungen der Reiseteilnehmer richten sich DIREKT gegen den Veranstalter, in diesem Fall der ehrenamtliche Kollege Max Mustermann, der Mustergewerkschaft aus Musterhausen.
Für einen Teilnehmer ist ein Krankentransport von Österreich nach Deutschland erforderlich, das kostet mehrere Tausend Euro.
Zahlen muss Max Mustermann.
Schadensersatzforderungen der Reiseteilnehmer richten sich DIREKT gegen den Veranstalter.
Beispiel 2:
Das Hotel wurde von Max Mustermann reserviert und im Voraus bezahlt. Die Gruppe reist an und das Hotel ist geschlossen.
Leider ist kein Ansprechpartner aufzufinden und es muss festgestellt werden, dass das Hotel seinen Betrieb schon vor Wochen eingestellt hat.
Nach vielen Telefonaten kann glücklicherweise ein anderes Hotel in der weiteren Umgebung für den Aufenthalt gefunden werden.
ABER es müssen nochmals die kompletten Übernachtungskosten gezahlt werden.
Zahlen muss Max Mustermann.
Der Reiseveranstalter ist zur Erbringung der Reiseleistungen verpflichtet und hat entstehende Mehrkosten zu tragen.
Beispiel 3:
Der durch Max Mustermann angemietete Bus verunglückt leider bei der Anreise an den Urlaubsort. Einige Teilnehmer sind verletzt, einer sogar verstorben.
Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld werden an Max Mustermann (als Reiseveranstalter) gestellt.
Zahlen muss Max Mustermann.
Sollte der Bus vor Abreise sichtbare Mängel aufgewiesen haben, kann Max Mustermann sogar wegen fahrlässiger Tötung etc. verurteilt werden. Hier droht u.U. eine Freiheitsstrafe!
Als Reiseveranstalter unterliegen Sie der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen Gefahrenquellen vor Ort kennen und absichern.
Es geht auch anders!
Die Reisen werden nach individuellen Wünschen der Gruppe von einem namhaften Reiseveranstalter, wie zum Beispiel INO Reisen durchgeführt! Max Mustermann teilt seine Vorstellungen der Reise mit und überlässt die komplette Planung und Verantwortung dem Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter hat alle notwendigen Erfahrungen beim Organisieren und Durchführen von Reisen und allen notwendigen Versicherungen.